Familienrecht

In wohl kaum einem anderen Teilgebiet des Zivilrechts sind Verfahren so persönlich, verletztend und kräftezehrend wie im Familienrecht. Wir stehen Ihnen in schwierigen Zeiten verständnisvoll und tatkräftig zur Seite und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu verteidigen oder einzufordern. Dabei kann die Kanzlei Thiemann-Werwitzke auf langjährige Erfahrung in allen Bereichen des Familienrechts zurückblicken. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Konflikten im Sorgerecht, Umgangsrecht, Trennungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich sowie Wohnungszuweisungsverfahren, Gewaltschutzverfahren und Scheidungen.

Während einvernehmliche Scheidungen auch online beantragt werden können, ist bei allen anderen Verfahren ein persönliches Erstgespräch notwendig. Melden Sie sich gerne jederzeit per E-Mail oder Telefon, um einen Termin bei uns zu vereinbaren. Die Gebühren für die Erstberatung betragen faire 175 € zzgl. Umsatzsteuer.