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    Erstberatung?

    Erstberatung

    Eine Erstberatungsgebühr fällt immer dann an, wenn sich ein Mandant zu einem erstmaligen Gespräch mit seinem Anwalt zusammenfindet.

    Im RVG ist mit Erstberatungsgebühr allerdings lediglich eine solche für mündliche Auskünfte gemeint. Sofern der Rechtsanwalt weitere Tätigkeiten vornimmt, wie beispielsweise Telefonate führt oder Schriftsätze aufsetzt, sieht die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz enthaltene Anwaltsgebührentabelle bereits weitere Gebühren vor.

    Die Höhe der Erstberatung darf sich maximal auf einen Betrag in Höhe von 190 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer belaufen. Gesetzlich ergibt sich dies aus § 34 Absatz 1 Satz 3 RVG.

    Um Kostentransparenz herzustellen, bietet die Kanzlei Thiemann-Werwitzke ein flexibles Gebühren-Modell für die rechtliche Erstberatung an:

    59€ – Mini-Erstberatung (max. 15min)

    99€ – Mini-Erstberatung mit Dokumentencheck (max. 20min)

    179€ Erstberatung (max. 45min)

    199€ Erstberatung plus (max. 90min)

    Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen

    Sprechzeiten nach Vereinbarung. Bei dringenden Fällen erhalten sie kurzfristig einen Besprechungstermin. Unverbindliche Voranfragen allgemeiner Natur – und Kostenanfragen können Sie jederzeit per Telefon, E-Mail oder Fax an uns richten. Die Beantwortung erfolgt kostenlos. Konkrete rechtliche Fragen können wir jedoch ohne vorherige ausdrückliche Begründung eines Mandatsverhältnisses nicht beantworten.

    Hinweise für Rechtsschutzversicherte

    Bei rechtschutzversicherten Mandanten wird auf § 127 VVG hingewiesen, die dem Versicherungsnehmer eine freie Anwaltswahl gewährt. Dies bedeutet, dass der Versicherer  den zu beauftragenden Anwalt nicht bestimmen kann. Einzig bei einer Verteidigung gegen Schadenersatzansprüche aus einer Verkehrsunfallsache darf der Haftpflichtversicherer (nicht der Rechsschutzversicherer) den Anwalt bestimmen.